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Bislang galt die unternehmerische Vorsorge im aktiven Braunkohleabbau durch bilanzielle Rückstellungen als gesichert. Dabei war seit Jahren klar, dass diese Rückstellungen im Falle einer Insolvenz kaum noch etwas wert sind. Das Oberbergamt hat im Dezember 2017 im Hauptbetriebsplan für den Tagebau Nochten festgehalten, „dass nunmehr ein Sicherungsbedürfnis in stärkerem Maß gegeben ist.“ Das ist erfreulich.
Die Abgeordnete Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, hat nun am 1. März 2018 auf Grundlage einer Anfrage nach dem Umweltinformationengesetz ein Vorsorgekonzept und die dazugehörige Anlage der LEAG für den Braunkohlentagebau Nochten erhalten. Vorausgegangen war eine zehnmonatige Auseinandersetzung mit dem Oberbergamt. Sie erklärt dazu:
„Aus den Unterlagen geht hervor, dass das geplante Sicherungskonstrukt für die Tagebaunachsorge nur funktionieren wird, wenn die Kraftwerke weiter wie bisher laufen und die Energiewende praktisch ausfällt. Das Geld für die Wiedernutzbarmachung muss aus Geldanlagen in irgendwelchen Fonds generiert werden. Das Risiko, wenn etwas schief geht, lastet auf der Allgemeinheit. Die LEAG will die zerstörte Landschaft im Grunde nur dann wieder herstellen, wenn von ihrem Gewinn dafür noch was übrig ist. Das ist inakzeptabel. Detaillierte Hintergründe und konkrete Forderungen sind in einem zusammenfassenden Hintergrundpapier dargestellt.
Ich möchte nicht in der Haut des Oberberghauptmannes stecken. Einerseits legt das Unternehmen kaum überprüfbare Zahlen vor und lässt sich jede konkrete Aussage erst nach wiederholter Aufforderung aus der Nase ziehen. Andererseits ist der politische Druck mit den Arbeitsplätzen in der Kohle so groß, dass bisher der jeweilige CDU-Ministerpräsident und sein Stellvertreter Martin Dulig (SPD) keine spürbaren Maßnahmen gegen das Unternehmen durchgesetzt haben. Das aber erweist auch den Arbeitsplätzen in der Kohle einen Bärendienst, wird es doch durch diese Unterlassung dem Unternehmen erleichtert, sich vorzeitig schadlos vom Acker zu machen.
Es besteht die große Gefahr, dass am Ende die Allgemeinheit haftet und die LEAG die Gewinne privatisiert haben wird. Die bessere Option wäre eine Verstaatlichung des Unternehmens gewesen.“
Zum Frauentag 2018 soll an einen der größten Erfolge des Kampfes deutscher Frauenrechtlerinnen erinnert werden: vor 100 Jahren, am 2. November 2018, wurde das volle Wahlrecht für Frauen offiziell vom Rat der Volksbeauftragten verkündet. Ein Ziel, für das Frauen wie Clara Zetkin, Rosa Luxemburg und viele andere hart gekämpft hatten, Niederlagen, Spott, Repressalien und Häme der dominierenden Männerwelt ertragen mussten, war endlich erreicht.
Während der traditionellen Feier unserer Linken-Ortsverbände Freiberg und Brand-Erbisdorf hielt ich zu diesem Thema die diesjährige Frauentagsrede. Darin ging ich auch auf die Entwicklung der Rechte der Frauen in den zurückliegenden Jahren ein. Noch lange sind die Ziele, für die Rosa, Clara und die andere starke Frauen kämpften, nicht erreicht. Denn noch immer werden Frauen für die gleiche Arbeit oft schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen, sind Frauen in Chefetagen weit weniger zu finden als Männer, sind typische Frauenberufe wie Friseurinnen, Reinigungskräfte und Verkäuferinnen nur im Mindestlohnsektor zu finden. Der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau ist deshalb noch lange nicht beendet. Kämpfen wir also weiter im Sinne von Clara und Rosa.
In meiner Rede spannte ich aber den Bogen noch etwas weiter. Ich machte aufmerksam auf das Wahlprogramm der Linken, in dem die Wichtigkeit begründet wird, dass auch Migrantinnen und Migranten hier wählen gehen sollten?
Und ich gab einen kleinen Überblick über meine Arbeit als Abgeordnete des Sächsischen Landtages, in dem Frauen, genau wie im Bundestag, wesentlich weniger vertreten sind als Männer
Traditionell gratuliere ich alljährlich am 8. März Frauen und Mädchen in meiner Heimatstadt Freiberg persönlich zu ihrem (unseren) Ehrentag. In diesem Jahr hatte ich mir dazu das Wohngebiet Wasserberg ausgesucht. Zunächst war ich Gast im Mehrgenerationenhaus, das 2006 an der Tschaikowskistraße gegründet wurde und bis heute das einzige seiner Art in Mittelsachsen ist. Diese Einrichtung darf sich zu Recht „Buntes Haus“ nennen, denn bunt geht es hier im wahrsten Sinne des Wortes wirklich zu. Birgitt Pasternak leitete das Haus, dessen Träger das CJD ist, von Anbeginn. Seit Anfang dieses Jahres ist Sylvia Richter Koordinatorin der Objektes, das sich in den vergangenen 11 Jahren zu einer unverzichtbaren Stätte der Begegnung von Menschen aller Generationen und verschiedener Nationalitäten, als Stätte der Freizeitgestaltung, gegenseitigen Hilfe und Kommunikation fest in unserer Stadt etabliert hat. Mehr als 60 Menschen leisten hier jährlich etwa 4000 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit. So gibt es unter anderem mehrere Sportgruppen und Kreativangebote, ein Lesecafé, ein Internetcafé, eine soziale Bürgerberatung, Angebote zur Kinderbetreuung und zur Alltagsbegleitung älterer und hilfebedürftiger Menschen, einen Kinder- und Jugendtreff, einen Chor, Deutschkurse und Begegnungsveranstaltungen für und mit MigrantInnen sowie weitere Internationale Konversationskurse. Auf meinem Rundgang durch das Haus mit Sylvia Richter schaute ich zunächst beim Tablet-Kurs im Internetcafé vorbei und besuchte die Landfrauen beim Bastelvormittag sowie Tagesmutti Claudia in ihrem „Mäusestübchen“. Aber auch allen anderen Frauen, die mir im Haus begegneten gratulierte ich mit einer roten Nelke zum Frauentag.
Und dann kehrte ich für eine Stunde als „Vorlesegast“ bei den Damen im Lesecafé ein. Die von mir mitgebrachte Lektüre vom „Pubertier“ zauberte vielen ein wissendes Lächeln aufs Gesicht, ließ diese doch so manche Erinnerung an die oft schwierige, aber auch schöne Zeit der Pubertät ihrer eigenen Kinder oder Enkel wach werden.
Im Anschluss machte ich Station im Einkaufszentrum Unicent. Hier gratulierte ich den oft überraschten Passantinnen und Beschäftigten der ansässigen Geschäfte zum Ehrentag.
Der Landrat von Mittelsachsen, Matthias Damm, hat die Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Freiberger Stadtrates, ein Zuzugsverbot für anerkannte Flüchtlinge für das Stadtgebiet zu beantragen, abgewiesen (Aktenzeichen: 03.1150201/180/be). Dazu erklärt die Beschwerdeführerin Dr. Jana Pinka, Freiberger Landtagsabgeordnete und Stadträtin der LINKEN:
Jeder blamiert sich so, wie er kann – CDU-Landrat Damm selbst hatte die von der Freiberger Rathaus-Spitze als vorgeschobene Rechtfertigung des geforderten Zuzugsverbots behaupteten Zahlen als falsch bezeichnet: Es gebe keine 2.000, sondern 900 Flüchtlinge und Asylbewerber in der Stadt. Außerdem gelte nach Aufenthaltsgesetz: „Pauschal gibt es einen Zuzugsstopp aber nicht“, sondern eine Einzelfallprüfung.
Nun weist er die Beschwerde mit der „Begründung“ ab, selbst wenn ein Beschluss offensichtlich unbegründet oder gar rechtswidrig sei, könne er nicht beanstandet werdet. Offenbar weil man einer Linken nicht Recht geben kann. Es sei ja nur eine Stellungnahme in der „Art eines Ersuchens“. Er habe auch „keine einschränkende Wirkung auf die subjektiven Rechte der Flüchtlinge und sonstiger ausländischer Staatsangehöriger“. Das ist natürlich Unsinn: Der bundesweit mit großer Aufmerksamkeit bedachte Beschluss hat eine enorme – negative und integrationsfeindliche – Signalwirkung.
Fakt ist: Der Stadtratsbeschluss hat das öffentliche Klima vergiftet und den Eindruck erweckt, ein offenkundig rechtswidriges Verfahren sei doch möglich. Nach der „Logik“ des CDU-Landrats kann morgen ein Stadtrat beschließen, dass alle in der Stadt lebenden Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus der Kommune ausgesiedelt werden, bis der Ausländer-Anteil auf ein Prozent abgesenkt ist. Das wäre zwar völlig irre und auch rechts- und verfassungswidrig, aber vielleicht gerade Meinung von Stadträten. Offenbar steht bei Herrn Damm das Wort „Rechts“-Staat nicht für Recht und Gesetz, sondern für politisch ganz „rechts“, also die Ermöglichung dessen, was dem Ressentiment entspricht. Ich behalte mir daher weitere rechtliche Schritte vor.
„Das ist ein starker Datensatz, der uns zu denken geben muss“, lautet das Statement von Prof. Christian Wirth von der Universität Leipzig, wenn er über die Krefelder Studie zum Insektensterben spricht. Die Studie war Ausgangspunkt für die LINKE und die Grünen, heute zwei Anträge zum Thema „Insektensterben“ im Umweltausschuss des Landtags anhören zu lassen.
Danach erklärt Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Nach der Anhörung ist klar: Das breit angelegte, mehrjährige Monitoring, auf das sich die Umwelt- und Agrarminister der Länder geeinigt haben, dürfte erst kurz vor dem Jahr 2030 greifbare Ergebnisse bringen. Das ist zu spät. Der nicht wegzudiskutierende Rückgang der Populationsstärken vieler Arten und das Aussterben einiger Arten ist ein schleichender Prozess, der wohl bereits in den 1950er Jahren eingesetzt hat und sich seit den 1990er Jahren verstärkt. Die Forderungen für mehr Biodiversität sind seit 20 Jahren unverändert: Vielfalt in der Landschaft und –nutzung bedeutet Vielfalt bei den Tierarten. Dafür braucht es keine neue akademische Forschung.
Auf die Frage, wofür wir die Artenvielfalt bei den Insekten brauchen, führte Prof. Dr. Kaspar Bienefeld aus, dass die genetische Vielfalt als Versicherung für die Folgen des Klimawandels „absolut erforderlich“ sei. Nur durch genetische Vielfalt kann die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes insgesamt langfristig gesichert werden, auch wenn wir die Funktionsweise einzelner Glieder noch nicht kennen oder wertschätzen können.
Wir müssen feststellen, dass die geltenden Rahmenbedingungen und Grundanforderungen für die Landwirtschaft die Artenvielfalt nicht mehren helfen, sondern verringern. Auch das von den Landwirten viel kritisierte „Greening“ ist in diesem Punkt weitgehend wirkungslos, wie der Sachverständige Prof. Christian Wirth ausführte. Spätestens die gemeinsame EU-Agrarpolitik nach 2020 muss in Bezug auf die Grundanforderungen an die Landwirtschaft deutlich höhere Standards setzen. Wir werden prüfen, wie Sachsen noch vorher die richtigen Maßnahmen fördern kann, um das Insektensterben aufzuhalten.
Am 2. März werden die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/GRÜNE „Ursachen des Insektensterbens in Sachsen untersuchen und Gegenmaßnahmen in die Wege leiten“ (Drucksache 6/11500, Antrag der Linksfraktion) sowie „Ursachen des Insektensterbens erforschen und bekämpfen“ (Drucksache 6/11192, Antrag der Fraktion GRÜNE) gemeinsam öffentlich angehört. Der BUND Sachsen hat dazu eine Bildaktion angekündigt, die um 9 Uhr auf dem Landtagsvorplatz stattfinden soll.
Dr. Jana Pinka, Sprecherin der Linksfraktion für Umweltschutz und Ressourcenwirtschaft, erklärt dazu:
In den Anträgen geht es um die Aufklärung der Umstände und Auswirkungen des dramatischen Insektensterbens, das durch diese Anträge endlich im Landtag thematisiert wird. Auf der jüngsten Umweltministerkonferenz haben sich die Umwelt- und Agrarminister der Länder auf ein breit angelegtes, mehrjähriges Monitoring geeinigt, der dazugehörige Methodenleitfaden soll in einem Jahr vorliegen. Erst danach sollen wohl Maßnahmen vorgeschlagen werden, um das Artensterben zu stoppen. Uns dauert das zu lange – deswegen fordert die Linksfraktion für Sachsen eine Pilotuntersuchung, um rascher an belastbare Ergebnisse über Ursachen des Insektensterbens zu kommen.
Schon jetzt ist klar, dass intensive Landwirtschaft und mangelnde Rückzugsräume den Insekten das Leben schwer machen. Ordnungsgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel sowie regelkonformes Handeln in der Landwirtschaft und Landschaftspflege haben sehr wahrscheinlich die negativen Wirkungen auf Insekten hervorgerufen. Die freiwilligen und mit EU-Geldern geförderten Maßnahmen wie Blühstreifen sind gut gemeint, aber bei Weitem nicht ausreichend. Deswegen sind diese Regelungen zu überarbeiten. Wir erhoffen uns aus der Anhörung hierzu interessante Anregungen.
Zu „Milliardenrisiko in Sachsens Braunkohle“ („Sächsische Zeitung“ von heute) erklärt Dr. Jana Pinka, Sprecherin für Umweltschutz und Ressourcenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Schon vor dem Verkauf der Braunkohle-Sparte von Vattenfall an EPH und damit LEAG hat die Linksfraktion im Januar 2016 die Staatsregierung aufgefordert (Parlaments-Drucksache 6/3955), die Folgekosten verlässlich zu begrenzen. Geschehen ist nichts. Nach dem Verkauf habe ich von Wirtschaftsminister Dulig verlangt, dem neuen Eigentümer der Tagebaue entsprechende Sicherheitsleistungen abzuverlangen. Dies haben wir mit einem Antrag im Landtag untersetzt (Parlaments-Drucksache 6/6694), zumal schon damals der Verdacht bestand, dass selbst die von Vattenfall als Zubrot übergebenen Milliarden Euro an die Seite gebracht werden.
Doch Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (CDU) und der damalige Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) haben die sächsischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sehen Auges in ein Risiko geführt, dass den Umfang des Landesbank-Desasters weit in den Schatten stellt. Dies alles nur, um die Lüge von der subventionsfreien, zukunftsträchtigen Braunkohle auf Biegen und Brechen aufrechtzuerhalten und vom Versagen bei der CDU/SPD-Strukturpolitik in der Lausitz abzulenken.
Was nun verspätet versucht wird, löst das Problem nicht. Zugleich werden die Interessen der in der Braunkohle Beschäftigten verraten: Wenn sich die LEAG morgen vom Acker macht und die Lausitz sich selbst überlässt, sitzen die Menschen auf einem Milliardenschaden – wer soll Rekultivierung und Strukturentwicklung hin zu neuen Industriearbeitsplätzen bezahlen? Dulig und Tillich haben sich erpressen lassen und nun ist Sachsen erpressbar. Die LEAG, die unterm Strich noch keinen Cent investiert hat, erdreistet sich, „Bedingungen“ für Sicherheitsleistungen zu stellen. Weil es aber solche noch nicht gibt, die die LEAG in die Haftung nehmen würden, gibt es auch nichts, was die LEAG an den Betrieb und die Beschäftigten bindet.
Seit April 2017 verlange ich vom Oberbergamt Freiberg Einsicht in das Konzept der LEAG, wie die vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen wieder nutzbar gemacht werden sollen und wie es mit bergbaubedingten Auswirkungen umgehen will. Dieses Konzept war laut Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Nochten (Bescheid vom 23. Dezember 2015) bis zum 31. Januar 2017 vorzulegen. Seitdem gehe ich auf die Ablehnung meines Anspruches nach Umweltinformationengesetz gegen die Behörde, die dem SPD-Wirtschaftsminister Dulig untersteht, vor. Bis heute schweigt das Oberbergamt, wie es mit meinem Widerspruch zur Akteneinsicht „Wiedernutzbarmachungskonzept Nochten“ umgehen will. Jetzt reicht es langsam! Gerade für Beamte gelten Antwortfristen – sollte ich bis Ende Februar 2018 keine Antwort erhalten, wird wohl das Verwaltungsgericht von mir angeschrieben werden müssen!
Foto: Joachim HellerKohle-Verbände und Kraftwerksbetreiber klagen auf EU-Ebene gegen strengere Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Großfeuerungsanlagen. Der Freistaat tritt der Klage bei. Dr. Jana Pinka, Sprecherin der Linksfraktion für Umweltschutz und Ressourcenwirtschaft, erklärt:
Die Braunkohlekraftwerke Boxberg, Lippendorf, Schwarze Pumpe und Jänschwalde emittierten 2015 insgesamt 46 Millionen Tonnen Stickoxide, 1,6 Tonnen Blei und 1,7 Tonnen Quecksilber. Dagegen will die EU mit neuen Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung vorgehen. Die Klage der ostdeutschen Braunkohleunternehmen, der eins-Energie in Chemnitz und die Staatsregierung beigetreten sind, wendet sich gegen das Zustandekommen der Grenzwerte.
Viele Kraftwerksblöcke sind bereits abgeschrieben, können also stillgelegt werden. Dann wären weniger Nachrüstungen notwendig. Bei Grenzfällen wie eins-Energie in Chemnitz (Emissions-Neuregelung ab 2021, Abschreibungsende erst 2023/2029), wo sich eine Nachrüstung für zwei Jahre nicht lohnt, wäre es sinnvoll, die entstehenden Sonderabschreibungen durch Kraftwerksreserveregelungen analog Jänschwalde abzufedern. Nach wie vor führt jedoch kein Weg an einem Ausstiegsszenario vorbei, das festlegt, welche Kraftwerke noch wie lange laufen (siehe Anlage). Erst dann lohnt es sich, teure Nachrüstungen für die übrigen Blöcke zu kalkulieren. Über die Klage wird absehbar erst nach 2021 entschieden. Insofern müssen die Unternehmen bis dahin ohnehin nachrüsten, wenn ihre Kraftwerke nicht zwangsabgeschaltet werden sollen.
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